Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisebüros für Reisevermittlungsleistungen
(Stand 11. Januar 2010)
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Geltungsbereich
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Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der
Homepage des Büros näher bezeichnet.
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Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als
Vermittler von Reiseleistungen, etwa
von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer
Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte,
Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie
sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen
werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht.
Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen
kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des
Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder
sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die
Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer
entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den
Leistungserbringern.
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Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den
sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge
einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter
oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich.
Das Reisebüro ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich
nicht beteiligt.
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Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
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Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder auf elek-tronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen
werden.
Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das
Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages
zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen
Leistungsträger.
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Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag
gebunden.
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Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße
Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt.
Soweit Informationen über Reiseleistungen durch das Reisebüro an den
Reiseteilnehmer weitergegeben werden,
ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros
verbunden. Das Reisebüro übernimmt insbesondere
keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
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Buchungsbestätigung
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Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die
sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
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Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene
Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit
und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder
sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder
Abweichungen hinzuweisen.
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Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder
per E-Mail als elek-tronisches Ticket übermittelt.
In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der
Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung /
Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.
Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage
vor Abflug entgegengenommen werden.
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Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per
Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind
die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
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Haftung des Reisebüros
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Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der
Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger.
Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem
Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
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Das Reisebüro haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.
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Umbuchungen / Rücktritt
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Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der
Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine
angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung
richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des
Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach,
was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung
als Ausgleich erwerben konnte.
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Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich
einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung
verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen
des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer
ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten
oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
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Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt
seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten
des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des
Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er
und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt
entstehende Mehrkosten.
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Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
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Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird
grundsätzlich eine Stornogebühr von € 150,00 pro Ticket erhoben.
Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die
Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges
nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des
Ticketpreises ausmachen.
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Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen
wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum
eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben.
Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des
jeweiligen Veranstalters geregelt.
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Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von
diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung
unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für
diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben,
wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist,
die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können,
wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche
Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten,
politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine
Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis
auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro
von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten.
Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
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Hinweis auf besondere Bestimmungen
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Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und
Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die
jeweiligen
nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen
Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen
schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser
deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist
hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter
und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt
insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird
empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen
des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl.
geänderte Umstände einzustellen.
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Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im
Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens.
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Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht
für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte
Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger
Reiseumstände.
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Zahlungsverkehr
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Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn
der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer
eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung
der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der
Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
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Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist,
wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung,
spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen
fällig.
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Zahlungen können erfolgen durch:
- Bankeinzug
- Kreditkarte
- Überweisung
- Barzahlung im Reisebüro
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Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der
Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können
Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen
werden.
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Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
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Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem
Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen,
wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros.
Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer
versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur
Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.
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Verjährung
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Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu
machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindern war.
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Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen.
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Sonstige Regeln
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Es gilt Deutsches Recht.
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags
führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt
für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum
Vermittlungsvertrag.
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Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers
maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen
handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters
maßgeblich.
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Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder
in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift,
gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff
BGB.
Ihr Reisebüro
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